Führerscheinklasse AM
(Leichtkrafträder)
Ab 16 Jahre. Nur innerhalb Deutschlands: Ab 15 Jahre
Ausbildung
- Kleinkrafträder, Roller, Quad bis 45 km/h 50 ccm
- 12x theoretischer Grundunterricht sowie 2x klassenspezifischer Unterricht
- praktische Ausbildung mit Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
- Brems- und Ausweichübungen
- theoretische Prüfung beim TÜV Rheinland
- praktische Prüfung beim TÜV Rheinland
die Anzahl an Fahrstunden ist leistungsbezogen
Mofa
(Leichtkrafträder)
ab 15 Jahren
Ausbildung
- einsitzige Kleinkrafträder, Roller, Quad bis 25km/h
- Grundkurs Mofa – 6 Unterrichtseinheiten, jeweils 90 min
- 90 min Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
- Brems- und Ausweichübungen
- keine praktische Prüfung erforderlich
theoretische Prüfung beim TÜV Rheinland
Führerschein Klasse A1
(krafträder-Leicht)
ab 16 Jahren
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht- Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Krafträder, eingeschränkte Leistung bis maximal 35 kW (48 PS), nach 2 Jahren ist eine Aufstiegsprüfung möglich
Ausbildung
- 12x theoretischer Grundunterricht sowie 4x klassenspezifischer Unterricht
- praktische Ausbildung mit Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
-Brems- und Ausweichübungen
- theoretische Prüfung beim TÜV Rheinland (entfällt bei einem 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1)
- praktische Prüfung beim TÜV Rheinland
- 12 Sonderfahrten
die Anzahl an Fahrstunden ist leistungsbezogen
Führerschein Klasse A2
(krafträder-Mittelschwer)
ab 18 Jahren
Krafträder, eingeschränkte Leistung bis maximal 35 kW (48 PS)
(nach 2 Jahren ist eine Aufstiegsprüfung möglich)
Ausbildung
- 12x theoretischer Grundunterricht sowie 4x klassenspezifischer Unterricht
- praktische Ausbildung mit Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
- Brems- und Ausweichübungen
- theoretische Prüfung beim TÜV Rheinland
(entfällt bei einem 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1)
- praktische Prüfung beim TÜV Rheinland
- 12 Sonderfahrten
die Anzahl an Fahrstunden ist leistungsbezogen
Führerschein Klasse A
(Krafträder-Schwer)
Ab dem 24. Lebensjahr für Krafträder mit Direkteinstieg
ab 21 Jahren für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
ab 20 Jahren bei Krafträdern mit einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Ausbildung
- Krafträder mit Beiwagen möglich
- 12x theoretischer Grundunterricht sowie 4x klassenspezifischer Unterricht
- praktische Ausbildung mit Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
- Brems- und Ausweichübungen
- theoretische Prüfung beim TÜV Rheinland
(entfällt bei einem 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A2)
- praktische Prüfung beim TÜV Rheinland
- 12 Sonderfahrten
die Anzahl an Fahrstunden ist leistungsbezogen
Aufstieg – Führerschein Klasse A1 auf A2 oder A
Wer bereits einen Führerschein der Klasse A1 oder A2 besitzt, kann auf die nächsthöhere Stufe der Klasse A2 oder A aufsteigen. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, nach einer Vorbereitung auf die Prüfung bei Fahrwerk One muss nur noch eine praktische Prüfung abgelegt werden, jedoch keine theoretische Prüfung mehr.
(Stufenführerschein) Auf diese Weise kann die Klasse A im Alter von 20 Jahren
erworben werden.
Eine Abkürzung wäre möglich, wenn vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 zur Klasse A ein Aufstieg gewünscht ist. Dabei kann eine Ausbildung mit einer reduzierten Stundenzahl absolviert werden (6 spezielle Fahrstunden).
Nach der theoretischen und praktischen Fahrschulausbildung sind für die Klasse A zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) erforderlich.
Die Ausbildung und Prüfung muss auf einem Motorrad mit mindestens 44 kW absolviert werden. Wie bereits erwähnt, beträgt das Mindestalter für den direkten Zugang zur Klasse A 24 Jahre.